1.1 Diese Allgemeinen Geschä ftsbedingungen gelten für alle heutigen und zukünftigen von der Black Whale Studios GmbH erbrachten Leistungen sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Black Whale Studios GmbH getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen und / oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Black Whale Studios GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung durch die Black Whale Studios GmbH stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
1.2 Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich in der nachstehenden Reihenfolge: (a) nach der bei Vertragsschluss definierten Leistungsbeschreibung, (b) nach diesen AGB, (c) für sonstige Leistungen nach den Bestimmungen des Dienst- und Werkvertrages des Bürgerlichen Rechts.
1.3 Mitarbeiter der Black Whale Studios GmbH, ausgenommen die Geschäftsführung und Prokuristen, sind nicht bevollmächtigt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen und / oder Zusicherungen abzugeben.
1.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.1 Im Einzelnen umfasst die Entwicklung folgende Schritte: Mögliche Konzeption eines Lastenhefts oder Vorgabe durch den Kunden. Darauf aufbauend Erstellung eines Pflichtenheftes; Umsetzung des Pflichtenheftes.
2.1.1 Es erfolgt keine Installation in irgendeiner Form beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich im Vertrag festgehalten. 2.1.2 Es erfolgt keine externe Dokumentation, sofern nicht audrücklich und schriftlich im Vertrag festgehalten.
2.1.3 Interne Dokumentation (Inline Dokumentation) erfolgt nur für Software und in einem Rahmen den die Black Whale Studios GmbH für angemessen hält. Es besteht kein Anspruch auf Umsetzung der Dokumentationsregeln des Kunden sofern nicht ausdrücklich und schriftlich im Vertrag definiert.
2.2. Der Kunde liefert der Black Whale Studios GmbH Informationen über den vorgesehenen Einsatzzweck, soweit diese für die Durchführung dieses Vertrages von Belang sind. Dazu können neben den sachlichen Informationen, auch Texte, Logos, Grafiken, Bilder, ggf. Schriftarten und -größen, Hintergrundfarben und -muster, Datenbankinhalte und -strukturen, Software etc. gehören. 2.2.1 Auf Grund dieser vom Kunden erteilten Vorgaben erstellt die Black Whale Studios GmbH ein freibleibendes Angebot. Die Annahme des Angebotes durch den Kunden wird von Black Whale Studios GmbH durch eine schriftliche Auftragsbestätigung quittiert, wodurch das Vertragsverhältnis begründet wird.
2.3 Black Whale Studios GmbH erstellt die Software/Animation in der vereinbarten Güte und Zeit und räumt dem Kunden ausreichend Gelegenheit ein, die Software/Animation unter praktischen Bedingungen auf ihre vertragsgemäße Funktionstüchtigkeit hin zu prüfen. 2.4 Entspricht die Umsetzung im Wesentlichen den Vorgaben des Konzepts, erklärt der Kunden unverzüglich der Black Whale Studios GmbH gegenüber schriftlich die Abnahme.
2.4.1 Nimmt der Kunde die Präsenz nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die ihm die Black Whale Studios GmbH schriftlich gesetzt hat, ab, ohne einen etwaigen Mangel zu rügen, obwohl er dazu verpflichtet ist, so steht dies der Abnahme gleich.
2.4.2 Black Whale Studios GmbH steht es frei, sich nach § 641 a BGB eine Fertigstellungsbescheinigung durch einen neutralen Gutachter über die vertragsgegenständliche Präsenz ausstellen zu lassen. Dabei trägt Black Whale Studios GmbH dafür Sorge, dass das Verfahren nach § 641 a BGB eingehalten wird. Der Kunde ist verpflichtet, an dem vorbezeichneten Verfahren mitzuwirken.
2.4.3 Hat der Kunde die Abnahme nicht oder nicht rechtzeitig erklärt und wird Black Whale Studios GmbH die Fertigstellungsbescheinigung erteilt, so hat der Kunde der Black Whale Studios GmbH die Kosten für den Gutachter zu ersetzen, soweit diese der Höhe nach üblich sind und der Kunde die Nichtabgabe oder die verspätete Abgabe der Abnahmeerklärung zu vertreten hat.
2.5 Grundsätzlich können auf besonderen Wunsch des Kunden das genehmigte Pflichtenheft und / oder dessen Umsetzungen geändert werden.Für Änderungswünsche, die Black Whale Studios GmbH nach der Konzeptgenehmigung zugehen, berechnet Black Whale Studios GmbH ein zusätzliches Entgelt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Das Änderungsverlangen ist Black Whale Studios GmbH schriftlich unter möglichst genauer Angabe der Änderungswünsche anzuzeigen. Sofern der Kunde mit den ihm schriftlich mitgeteilten Auswirkungen der Änderungswünsche einverstanden ist, hat er dieses unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Hat das Änderungsbegehren Auswirkungen auf den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt der Ablieferung der Leistung und / oder deren Güte, gelten diese Abweichungen als von Kunden genehmigt. Die auf diese Weise vereinbarten Änderungen werden zum Gegenstand des Vertrages.
2.6. Der Kunde erklärt, dass sämtliche der Black Whale Studios GmbH für die Durchführung dieses Vertrages überlassenen und bereitgestellten Inhalte, wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Software, Zeichnungen etc. Datenbankinhalte und - Strukturen frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
2.6.1 Die Einbeziehung der in Punkt 2.6 genannten Inhalte in die vertragsgegenständlichen Präsenz geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde hat der Black Whale Studios GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die gegen die Black Whale Studios GmbH in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die Schutzrechtsverletzung geltend macht und hat der Black Whale Studios GmbH sämtliche Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, zu ersetzen.
2.6.2 Die Black Whale Studios GmbH erklärt, dass das von ihr erstellte Pflichtenheftes und die Quell-Codes, Funktionen oder sonstigen Elemente ebenfalls frei sind von Schutzrechten Dritter, oder dass sie berechtigt ist, die vorbezeichneten Wirtschaftsgüter für die Durchführung dieses Vertrages zu nutzen. Die Black Whale Studios GmbH erklärt ferner, dass sie im Besitz der von ihr für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Programmierwerkzeuge ist und dass sie das Recht hat, dem Kunden an dem mit diesen Programmierwerkzeugen erstellten Inhalten die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
2.6.3 Für den Fall, dass gegen den Kunden oder gegen die Black Whale Studios GmbH von Dritten die Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht wird, haben sich die Parteien jeweils unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, von der Geltendmachung betroffene Inhalte entfernen zu lassen oder so zu modifizieren, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt. Die Black Whale Studios GmbH hat das Recht, das Konzept oder von der Geltendmachung betroffene Elemente auszutauschen oder so zu verändern, dass ebenfalls keine Schutzrechtsverletzung mehr gegeben ist. Es gilt Punkt 2.5 sinngemäß.
2.6.4 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm zur Durchführung dieses Vertrages bereitgestellten Inhalte rechtlich zulässig sind und nicht in Rechte Dritter eingreifen. Er trägt insbesondere die alleinige Verantwortung dafür, dass die in Punkt 2.6.4, Satz 1 genannten Inhalte nicht:
- gegen strafrechtliche Vorschriften oder gegen Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keinen ehrverletzenden, verleumderischen, kriegsverherrlichenden, volksverhetzenden, jugendgefährdenden, pornografischen oder vergleichbaren Charakter haben und auch nicht geeignet sind, die Sicherheit oder die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden - Wettbewerbsverstöße beinhalten. Rechtswidrige Inhalte muss die Black Whale Studios GmbH zurückweisen oder entfernen.
2.7 Die Black Whale Studios GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass die Software den Vorgaben des Pflichtenheftes und dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Stand der Technik entwickelt wird. Stand der Technik bedeutet nicht, dass jede einzelne Komponente dem aktuellsten Stand entspricht, sondern es ist ausreichend, wenn die Zusammenstellung der vertragsgegenständlichen Komponenten sich in der Anwendung als zuverlässig erwiesen hat und allein die Gewähr für einen lebensnotwendigen störungsfreien Geschäftsbetrieb des Kunden bietet. Abweichungen, die den Gebrauch der Software nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht. Von der Gewährleistung sind solche Mängel ausgeschlossen, die auf Veränderungen durch den Kunden, dessen Mitarbeiter oder sonstige Dritte zurückzuführen sind, die nicht der Sphäre der Black Whale Studios GmbH angehören, es sei denn, die Black Whale Studios GmbH hat die Veränderungen zu vertreten.
2.7.1 Fehler hat der Kunde der Black Whale Studios GmbH unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Dabei hat der Kunde die Fehler unter ganz konkreter Beschreibung der Erscheinungsformen mit Hinweisen auf eventuell erschienene Fehlermeldungen anzugeben.
2.7.2 Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde gegen der Black Whale Studios GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung. Voraussetzung ist, dass der Kunde die Black Whale Studios GmbH schriftlich zur Nacherfüllung auffordert und dieser Gelegenheit gibt, den oder die Mängel in einem angemessenen Zeitraum zu beheben. In diesem Falle hat die Black Whale Studios GmbH die Wahl, den oder die Mängel ohne schuldhaftes Zögern zu beseitigen oder die Software/Animation neu zu erstellen.
2.7.3 Scheitert die Nacherfüllung zweimalig, so hat der Kunde das Recht, die vereinbarte Vergütung entsprechend der Gebrauchsbeeinträchtigung herabzusetzen, von dem Vertrag zurückzutreten, unter den Voraussetzungen und im Umfange des Punkte 2.7.5, 2.7.6, 2.7.7, Schadenersatz zu verlangen, den oder die Mängel gemäß § 637 BGB selbst zu beseitigen oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.
2.7.5 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Erstellung der Präsenz verjähren in zwölf (12) Monaten, gerechnet von der Abnahme an.
2.7.6 Die Black Whale Studios GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung der Software/Animation bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.
2.7.7 Die Black Whale Studios GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass es zwischen dem Kunden und Dritten, die durch den vertragsgegenständlichen Präsenz miteinander in Kontakt treten, zu rechtswirksamen Verträgen kommt oder solche nachgewiesen werden können. Die Black Whale Studios GmbH übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass Daten, die der Kunde des Kunden von der Black Whale Studios GmbH für etwaige Bestellungen, z. B. in eigens zu diesem Zweck entwickelte Eingabemasken eingibt, richtig sind oder richtig und unverändert an den Kunden übermittelt werden.
2.8 Der Erfolg des Projektes hängt entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Präsenz mitwirkt. Dieser ist daher insbesondere verpflichtet:
- der Black Whale Studios GmbH und deren zur Durchführung des Vertrages eingesetztem Personal alle notwendigen Informationen und Auskünfte zu erteilen
- der Black Whale Studios GmbH auftretende Mängel oder Störungen schriftlich und unverzüglich unter genauer Beschreibung der jeweiligen Erscheinungsformen mitzuteilen
- für die Durchführung des Vertrages notwendige Termine und Besprechungen sachgerecht mit der Black Whale Studios GmbH abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit der Black Whale Studios GmbH zu halten
- für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Abnahme zu sorgen. Gerät der Kunde mit der Lieferung der Materialien ganz oder teilweise in Verzug, so hat er der Black Whale Studios GmbH den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Black Whale Studios GmbH ist ferner berechtigt, nach ergebnisloser schriftlicher Fristsetzung den Vertrag zu kündigen und das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Ein Lieferverzug ist auch dann gegeben, wenn die gelieferten Materialien nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Eine Verzögerung des Kunden bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten führt zu einer entsprechenden Verlängerung der für die Black Whale Studios GmbH maßgeblichen Liefer- und Leistungsfristen.
2.8.1 Solange der Kunde seine Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, tritt auf Seiten von der Black Whale Studios GmbH kein Verzug ein.
2.9 Der Kunde soll die vertragsgegenständliche Software/Animation umfassend nutzen können. Zu diesem Zweck räumt die Black Whale Studios GmbH dem Kunden ein ausschließliches, unbeschränktes Nutzungsrecht an der Software/Animation ein. Der Kunde ist berechtigt, die Software/Animation weiterzubearbeiten, weiterzuentwickeln und nach seinem Belieben zu verändern, sollte dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen sein. Die Black Whale Studios GmbH erwirbt das zeitlich und räumlich nicht eingeschränkte Recht, Name, Marke und / oder Logos des Kunden sowie die erstellte Software/Animation für eigene Darstellungszwecke einzusetzen. Der Kunde hat der Black Whale Studios GmbH schriftlich, vor Annahme des Angebotes, darüber zu informieren, wenn er dieser Regelung nicht zustimmt.
2.9.1 Die in Ziffer 2.9, Satz 1 beschriebenen Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes über.
2.9.2 Die Vergütung für die Erstellung der Software/Animation berechnet sich nach einem Festpreis oder Stundenpreis. Die Vergütung ist von der Black Whale Studios GmbH durch die erteilte Auftragsbestätigung festgehalten. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich als Nettoentgelte zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungsausführung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.9.3 Rechnungen der Black Whale Studios GmbH sind nach Rechnungserstellung sofort, rein netto fällig. Der Black Whale Studios GmbH ist es gestattet, Abschlagszahlungen zu verlangen. Abschlagszahlung wird die Black Whale Studios GmbH insbesondere dann verlangen, wenn dies in der jeweiligen Auftragsbestätigung vorgesehen ist und / oder der zu Erfüllung der Leistung der Black Whale Studios GmbH entstehende Aufwand die übliche Praxis übersteigt. Gleiches gilt, wenn die Durchführung des Vertrages über einen längeren, von der Black Whale Studios GmbH nicht zu vertretenden Zeitraum unterbrochen wird oder gänzlich zum Erliegen kommt. Für den bis zur Unterbrechung oder vorzeitigen Beendigung des Vertrages bestehenden, mängelfreien Teil der Leistung kann die Black Whale Studios GmbH Bezahlung verlangen.
2.9.4 Im Verzugsfall berechnet die Black Whale Studios GmbH Zinsen in Höhe von zehn Prozent (10%) jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
2.9.5 Zahlungen des Kunden werden – ungeachtet einer anders lautenden Bestimmung des Kunden, in der gesetzlichen Reihenfolge der §§366 Abs. 2, 367 BGB, d.h. zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen, verrechnet. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber den Forderungen der Black Whale Studios GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder von der Black Whale Studios GmbH schriftlich anerkannt.
3.1 Für Schäden haftet die Black Whale Studios GmbH grundsätzlich nur dann, wenn die Black Whale Studios GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Black Whale Studios GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Black Whale Studios GmbH auf solche typische Schäden begrenzt, die für die Black Whale Studios GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.
3.2 Die Haftung der Black Whale Studios GmbH wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
4.1 Gelieferte Vertragsgegenstände, gleich welcher Art, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Black Whale Studios GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer in Haupt- und Nebensache Eigentum der Black Whale Studios GmbH.
4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Black Whale Studios GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Black Whale Studios GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Käufers als an die Black Whale Studios GmbH abgetreten.
4.3 Der Käufer ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Käufer die Black Whale Studios GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Black Whale Studios GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
4.4 Für den Fall, dass der Käufer dennoch die Vertragsgegenstände veräußert und die Black Whale Studios GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Käufer der Black Whale Studios GmbH bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Käufer ist verpflichtet, der Black Whale Studios GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5.1 Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Black Whale Studios GmbH ist deren Sitz in Hamburg.
5.2 Soweit nach den getroffenen Vereinbarungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, ist dem durch Übersendung der Erklärung per Telefax oder Email entsprochen.
5.3 Zustellungen sind an die im Fuß dieser AGB / dieses Vertrages genannten Anschriften vorzunehmen, soweit nicht eine Adreßänderung dem anderen Vertragsteil schriftlich mitgeteilt worden ist. Geht eine Erklärung dem anderen Vertragsteil nur deshalb nicht zu, weil er seine Anschriftenänderung nicht mitgeteilt hat, so gilt die Erklärung gleichwohl als zugestellt, es sei denn, er hat das Unterlassen der Mitteilung nicht zu vertreten.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands hat. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Die Black Whale Studios GmbH ist jedoch berechtigt, Rechte aus den mit dem Käufer bestehenden Rechtsverhältnissen am Sitz des Käufers geltend zu machen.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Agentur-Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.